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Bauanträge stellen in der Euregio

DER BAUANTRAG

Noch vor dem eigentlichen Baubeginn, steht am Anfang jedes Eigenheimprojektes die Baugenehmigung. Und die ist mit administrativen Hürden und zahlreichen Verpflichtungen verbunden. Ihr Architekt wird sich sicherlich um den Antrag und die Abwicklung der Genehmigungsprozedur kümmern. In enger Absprache mit den zuständigen Behörden wird er dafür sorgen, dass Ihr Traumhaus am Ende auch so da steht, wie Sie es sich ausgemalt haben.

Für jeden Neu-, An-, Umbau, Abriss oder jede Nutzungsänderung muss immer eine Baugenehmigung eingeholt werden. Um diese Genehmigung zu erhalten, muss der Bauherr einen Bauantrag stellen. Die zuständigen Behörden prüfen den Bauantrag und erteilen am Ende die Baugenehmigung, insofern dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Die Erteilung der Baugenehmigung kann mitunter an Auflagen und Bedingungen geknüpft sein und ist in der Regel auch zeitlich begrenzt. Gebaut werden darf erst dann, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Andernfalls droht ein sofortiger Baustopp an dessen Ende möglicherweise der Abriss steht.

In der Regel ist die Gemeinde oder Kommune der erste Ansprechpartner für den Antrag auf eine Baugenehmigung. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen und die benötigten Antragsformulare. Generell stehen die Formulare auch auf den Webseiten der Städte und Gemeinden zum Herunterladen bereit. Dort finden Sie dann auch Leitfäden zu den einzelnen Schritten, die während der gesamten Bauplanung zu beachten sind. Meist sind dort auch die Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner in den zuständigen Behörden angeführt. Eine Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, verbunden mit einer Terminvereinbarung, ist selbstverständlich zu empfehlen.

Dem Bauantrag müssen einige wichtige Dokumente beigefügt werden. Das sind immer der Lageplan, die Bauzeichnungen und Baubeschreibungen. Der Bauantrag wird vom Bauherrn und dem Architekten gemeinsam unterzeichnet und eingereicht. Für die Bearbeitung werden Gebühren erhoben. Im Folgenden werden wir Ihnen die einzelnen, grundsätzlichen Regelungen und möglichen Besonderheiten, je nach Region, vorstellen.

Auch wenn Gartenhäuser, kleine Geräteschuppen oder Einzäunungen nicht baugenehmigungspflichtig sind, unterliegen auch sie generell den Bauvorschriften.
Informieren Sie sich am besten immer vorab.

Die Kommunen bieten oft auch eigene Grundstücke zum Verkauf an. In der Regel sind diese auch günstiger als auf dem freien Markt. Allerdings sind an den Verkauf oft auch Bedingungen geknüpft. Beispielsweise dürfen gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten oder das Grundstück nicht einfach weiterverkauft werden. Gelegentlich werden auch langjährige Einwohner der betreffenden Gemeinde oder Familien mit Kindern beim Ankauf bevorzugt behandelt.

Aachen und die StädteRegion

Die StädteRegion Aachen (vormals Kreis Aachen) ist ein kommunaler Zweckverband. Er umfasst die Stadt Aachen, die umliegenden Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen sowie die Eifelgemeinden Monschau, Simmerath und Roetgen.

Zuständig für die Erteilung einer Baugenehmigung ist die Bauaufsicht bzw. das Bauaufsichtsamt. In der Stadt Aachen sind die kompetenten Ansprechpartner nach Gebieten aufgeteilt. Monschau, Simmerath und Roetgen haben eine gemeinsame Bauaufsicht für alle Bauvorhaben in den drei Eifelgemeinden. Die Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen haben jeweils eigene Bauaufsichtsämter.

Deutsche Eifel

Das ländlich geprägte Mittelgebirge der Eifel gehört nur zum Teil zur Euregio-Maas-Rhein. Während der Kreis Euskirchen, mit den Städten Euskirchen, Mechernich, Zülpich, Bad-Münstereifel und Schleiden Bestandteil der Euregio-Maas-Rhein ist, gehört der rheinlandpfälzische Eifelkreis Bitburg-Prüm mit den Verbandsgemeinden Arzfeld, Bitburger Land, Prüm, Speicher Südeifel und der Stadt Bitburg bereits zur Großregion Saar-Lor-Lux.

Auch hier gilt: Erster Ansprechpartner für den Bauantrag zur Erteilung einer Baugenehmigung sind immer die Bauaufsichtsbehörden der jeweiligen Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung.

Die Eifel gilt als eine der wasserreichsten Regionen Deutschlands und ist bekannt für ihre zahlreichen Flüsse, Gewässer, Seen und Stauseen. Wasserschutzgebiete sind meist Einzugsgebiet der Trinkwasserversorgungsanlagen. Dort ist das Bauen verboten, eingeschränkt oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Für das Bauen in der Nähe von Flüssen und Gewässern müssen wegen Hochwassergefahren bestimmte Schutzabstände eingehalten werden. Bauherren sollten sich auf jeden Fall vorab bei den zuständigen Wasserschutzbehörden informieren.

Stichwort Fördermittel für energetische Sanierung:

Wer sein Eigenheim energieeffizienter machen will, dem stehen eine Fülle von Fördermitteln zur Verfügung. Meist in Form von vergünstigten Kreditzinssätzen. Da sowohl Bund, als auch das Land und die Kommunen Fördermittel bereithalten, empfiehlt sich der Gang zur Verbraucherschutzzentrale NRW.

www.verbraucherzentrale.nrw/foerderprogramme

Ihr Bauantrag und die Bauvorlagen müssen immer von einem sogenannten Entwurfsverfasser per Unterschrift anerkannt werden. In der Regel ist das Ihr Architekt. Dieser muss dazu bauvorlageberechtigt sein. Gegebenenfalls sind dies auch Bauingenieure, insofern sie Mitglied der Bauingenieurkammer sind, und eine Mindestzeit in der Planung und Überwachung der Ausführung von Gebäuden tätig waren.

Ostbelgien

Mit Ostbelgien wird der deutschsprachige Teil Belgiens bezeichnet. Dazu gehören die neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Nördlich des Hohen Venns sind das die Stadt Eupen und die Gemeinden Raeren, Lontzen und Kelmis. Südlich des Hohen Venns, die Stadt St. Vith und die Gemeinden Amel, Bütgenbach, Büllingen und Burg Reuland. Sie bezeichnet man auch als Belgische Eifel. In einem weitergefassten Begriff gehören aber auch die französischsprachigen Nachbargemeinden zu Ostbelgien: Im Süden Malmedy, Weismes, und Stavelot. Im Norden Aubel, Bleyberg, Baelen, Jalhay, Limbourg und Welkenraedt.

In Ostbelgien sind die Gemeinde- und Stadtverwaltungen erste Anlaufstelle für eine Baugenehmigung. Sie ist erforderlich für jede Errichtung eines Gebäudes. Auch Umbau- und Anbauarbeiten sind genehmigungspflichtig. Ebenso Innenraumarbeiten, insofern die Statik betroffen ist. Für einen Carport ist in der Regel ebenfalls ein Bauantrag einzureichen. Nicht für alle Arbeiten ist ein Architekt zwingend notwendig. Für manche Arbeiten bedarf es keiner Baugenehmigung, sondern lediglich einer städtebaulichen Erklärung. Ob eine solche Erklärung für Ihr Bauvorhaben ausreichend ist, hängt von der Art der Arbeiten, der Grundstückslage oder dem Abstand zum Nachbargrundstück ab. Auch hier informieren Sie sich am besten bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Ausschlaggebend ist in jedem Fall die kommunale Städtebauordnung. Sie bestimmt beispielsweise auch Standort, Dachhöhe, Dachneigung, die Art des Mauerwerks oder die Größe von Fenster- und Türöffnungen.

Auch in Belgien gibt es zahlreiche Prämien und Fördermöglichkeiten für energiesparende Baumaßnahmen und allgemeine Renovierungs- und Verschönerungsarbeiten. Die Höhe ist oft an die Einkommenshöhe gebunden. Zuständig ist die Wallonische Region, zu der die Deutschsprachige Gemeinschaft gehört. Auskünfte erteilt die Energieberatung der Wallonischen Region in Eupen.

Niederländisch Limburg

Zum Dreiländereck gehören auch die Niederlande. Der Süden der Provinz Limburg, deren Hauptstadt Maastricht und die Städte Sittard-Geleen, Heerlen, Kerkrade oder Landgraaf sind seit jeher Teil des Herzstücks der Euregio-Maas-Rhein.

In der Provinz Niederländisch-Limburg sind ebenfalls die Gemeinde- und Städteverwaltungen für die Erteilung einer Baugenehmigung („omgevingsvergunning“) zuständig. Ob ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist oder nicht kann oft auch schon online geprüft werden.

Energiesparende Maßnahmen von Privatpersonen werden, wenn auch nicht so umfangreich wie in anderen Ländern, auch in den Niederlanden gefördert.  Je nach Gemeinde gibt es finanzielle Hilfen, vergünstigte Kredite oder Mehrwertsteuererleichterungen.